75 Jahre Grundgesetz in Deutschland

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands. Es wird in diesem Jahr 75 Jahre alt. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde es die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes. Das Grundgesetz ist bisher rund 67 Mal geändert worden. Für Änderungsgesetze ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats erforderlich. Interessant zu wissen, dass die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze nicht verändert werden können.

65 Frauen und Männer haben im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz vor 75 Jahren verfasst. Unter ihnen waren 27 Sozialdemokraten. Mit Elisabeth Selbert und Friederike „Frieda“ Nadig stellte die SPD zwei von insgesamt lediglich vier Frauen. Diese Sozialdemokrat*innen hatten an der Entstehung des Grundgesetzes einen erheblichen Anteil und ihre Arbeit war nicht nur geprägt durch die Erfahrungen der Weimarer Jahre. Viele von ihnen wurden unter der Naziherrschaft verfolgt, eingesperrt oder mussten aus Deutschland fliehen.

Frauen machen Politik! „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – mit dieser klaren Formulierung des Artikel 3 Absatz 2 GG hat das Grundgesetz 1949 Maßstäbe gesetzt. Elisabeth Selbert und Friederike „Frieda“ Nadig (beide SPD) waren die beiden Frauen, die sich dafür einsetzten gegen anfangs heftigen Widerstand, auch aus eigenen Reihen, die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in das bundesdeutsche Grundgesetz aufzunehmen. Ohne ihr Engagement und ihre überparteiliche Zusammenarbeit hätte es Artikel 3 in dieser Form nicht gegeben.

„Das Grundgesetz bildet die feste Basis unserer Demokratie.“ Diesen Ausspruch von Bärbel Bas kann ich mich voll anschließen. Menschenwürde, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und viele weitere Grundrechte sichern jedem Menschen seine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu. Ich möchte nicht in Diktaturen dieser Welt leben, wo Menschen eingesperrt, gefoltert oder sogar getötet werden, wenn sie ihre Meinung sagen. Aus diesem Grund halte ich es für ganz wichtig, die Demokratie zu verteidigen.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpfte 2021 dafür, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen als eigenständiges Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag bereits in erster Lesung beraten. Die in dem Entwurf vorgeschlagene Ergänzung des Art. 6 im Grundgesetz verfolgt das Ziel, die Sichtbarkeit der sogenannten „Kinderrechte“ deutlich zu erhöhen und den Akteuren in Exekutive, Legislative und Judikative die zentrale Bedeutung von Kindern und Jugendlichen für die Gesellschaft vor Augen zu führen. Leider ist es bisher noch nicht umgesetzt worden.

Was plant die SPD in diesem Jahr noch an Änderungen zum Grundgesetz?

  • Absenkung des Wahlalters zur nächsten Bundestagswahl
  • So sollen als Staatsziel neben Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, um einige zu nennen, künftig auch Kultur und Sport in die Verfassung aufgenommen werden.
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zu einer Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis werden. Durch die Schaffung einer Zentralstelle ist eine effektive Lösung für die Probleme der Sicherheit in der Informationstechnik gegeben. Zwischen Bund und Ländern könnte eine permanente gegenseitige Unterstützung stattfinden. Das Gleiche trifft auch für die Cyberabwehr und das Thema Cybercrime zu. Wir müssen uns gegen Gefahren wappnen, die über Ländergrenzen hinaus gehen und möglichweise alle Bundesländer und das gesamte Bundesgebiet betreffen.

 

Es lebe die Demokratie und das Grundgesetz und dies gilt es auch weiterhin zu verteidigen!

Text: Christine Walther