Ist Kultur der Neutralität verpflichtet?

Die AfD-Fraktion kritisiert im letzten Amtsblatt (Juni 2026) die Stellungnahme von zunächst 27 Kultureinrichtungen, die im April 2026 vor einer Regierungsübernahme durch die AfD gewarnt haben. Inzwischen haben sich jedoch nicht nur diese 27 Einrichtungen, sondern insgesamt bereits 67 Kulturinstitutionen dem Appell angeschlossen!

In ihrem Beitrag bezeichnet die AfD die beteiligten Einrichtungen als

„selbsternannte Sprecher der Szene“. Von „Unkenrufen“ und „unabgestimmten Verlautbarungen“ ist die Rede. Zudem werden Kultureinrichtungen unserer Stadt namentlich genannt und bewertet. Während die Mitunterzeichner des Appells kritisiert werden, dankt die AfD denjenigen Einrichtungen, die den Aufruf nicht unterzeichnet haben.

Dies kann so nicht stehen bleiben. In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht zur politischen Neutralität von Kulturarbeit. Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturvereine dürfen politische Meinungen vertreten und gesellschaftliche Entwicklungen kommentieren. Die Kunstfreiheit ist durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt.

Die von der AfD kritisierte Erklärung unterstreicht die Rolle von Kunst und Kultur als offene Räume für Experimente, kritische Reflexion und gesellschaftlichen Dialog.

Die Vorstellung, die Leitung einer Kultureinrichtung oder der Vorstand einer Kulturstiftung müsse vor jeder öffentlichen Meinungsäußerung zunächst einen Gremienbeschluss einholen, um diese „absegnen“ zu lassen, erscheint wenig nachvollziehbar. Zudem wurde in einer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass die Erklärung auch vom Land Sachsen-Anhalt mitgetragen und unterstützt wird. Mir ist nicht bekannt, dass sich irgendein zuständiges Gremium gegen die Stellungnahme ausgesprochen oder diese kritisiert hätte.

Wenn die Stadtverwaltung oder andere Kultureinrichtungen den Appell nicht unterzeichnet haben, ist dies selbstverständlich ihr gutes Recht. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass sie sich inhaltlich von dessen Aussagen distanzieren.

Das Anhaltische Theater Dessau hat beispielsweise unter dem Motto „#diekunstistfrei“ auf die Thematik aufmerksam gemacht und damit ebenfalls Position bezogen.

Künstlerische Arbeit darf grundsätzlich politisch sein und Haltung zeigen. Öffentliche Kultureinrichtungen – etwa kommunale Museen oder Theater – haben den Auftrag, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und gesellschaftliche Debatten zu ermöglichen. Genau diesem Auftrag kommen die beteiligten Einrichtungen nach.

Die unterzeichnenden Institutionen, darunter Museen, Gedenkstätten, Theater und Stiftungen, warnen davor, dass eine „neue patriotische Kulturpolitik“ oder eine sogenannte „patriotische Wende“ die Freiheit der Kunst, die Offenheit kultureller Institutionen und die demokratische Erinnerungskultur gefährden könnte.

Sie wenden sich gegen den Versuch, Kunst und kulturelles Erinnern an nationalistische Leitbilder und vorgegebene Identitätsmuster zu binden.

Warum bestehen diese Befürchtungen?

Ein Blick in das Regierungsprogramm der AfD liefert darauf Antworten. Im Kapitel zur Kulturpolitik wird vorgeschlagen, öffentliche Fördermittel künftig an ein Bekenntnis zu einer „patriotischen Grundhaltung“ zu knüpfen. Kultureinrichtungen sollen demnach nur noch gefördert werden, wenn sie zur „deutschen Identitätsförderung“ beitragen.

Für die AfD bedeuten diese Begriffe vor allem eine stärkere Betonung von Nation, kultureller Einheit und der Orientierung an einer definierten „deutschen Identität“. Diese Vorstellungen sind umstritten. Befürworter sehen darin den Versuch, gesellschaftlichen Zusammenhalt und nationale Identität zu stärken. Kritiker hingegen werfen der AfD vor, Identität zu eng zu definieren, Menschen auszugrenzen und nationale Zugehörigkeit überzubetonen.

Es besteht daher die Gefahr, dass mit einer solchen Kulturpolitik die Freiheit von Kunst und Kultur eingeschränkt wird. Es gibt somit durchaus Anlass, auf diese Entwicklungen hinzuweisen und über mögliche Folgen einer AfD-geprägten Kulturpolitik zu informieren. Bereits im vergangenen Jahr bezeichnete die AfD das Bauhaus als „Irrtum der Moderne“ und versuchte, die Kampagne „#deutschdenken“ als Ersatz für die etablierte Landeskampagne „#moderndenken“ als neues Markenzeichen Sachsen-Anhalts zu etablieren.

Im Regierungsprogramm findet sich zudem die Forderung: „Patriotismus fördern – Kein Staatsgeld für antideutsche Kunst und Kultur.“ Doch wie ist dies zu verstehen?

Patriotismus unterscheidet sich grundsätzlich vom Nationalismus. Er schließt andere Nationen nicht aus und ermöglicht auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Land. Doch was genau unter „antideutscher Kunst und Kultur“ verstanden werden soll, bleibt unklar.

In kulturpolitischen Debatten wird dieser Begriff häufig von rechten oder rechtspopulistischen Akteuren verwendet, um zeitgenössische, weltoffene oder gesellschaftskritische Kunst als „deutschfeindlich“ zu diskreditieren. Ziel solcher Narrative ist es, eine vermeintlich „patriotische“ Leitkultur durchzusetzen und Kunst auf Heimatverbundenheit sowie nationale Identität zu reduzieren.

Historische Erfahrungen zeigen, wohin eine staatlich gelenkte Kulturpolitik führen kann. Zwischen 1933 und 1945 wurden Kunst und Kultur ideologisch kontrolliert, politisch instrumentalisiert und hochwertige Kunst als „Entartet“ bezeichnet, zerstört oder aus dem öffentlichen Raum verbannt.

Vor diesem Hintergrund ist es durchaus nachvollziehbar und berechtigt, dass Kultureinrichtungen mit einem öffentlichen Appell auf diese Problematik aufmerksam machen.

Text: Robert Hartmann