Die Schlesinger-Affäre

Der Fall der Patricia Schlesinger hat die ARD hat dem ÖRR sehr geschadet. Daraufhin gab es weitere Rücktritte. Die Vorgänge müssen jetzt schnell aufgeklärt werden. Überdimensionierte Gehälter und Privilegien für die Chefetagen darf es nicht geben. Es ist offensichtlich, dass vorhandene Kontroll- und Aufsichtsstrukturen nicht ausgereicht haben. Darum muss jetzt alles getan werden, dass sich so ein Vorgang nicht wiederholt. Falsch wäre es dieses Ereignis als Anlass zu nehmen, dass die öffentlich-rechtlichen Medien abgeschafft oder weiter in ihren Möglichkeiten beschnitten werden. Ganz im Gegenteil wir brauchen mehr Qualitätsjournalismus, der verständlich und für jeden zugänglich ist. Sensationen und Halbwahrheiten nützen niemanden, sondern verunsichern die Menschen. Liest man ausschließlich die bunten Zeitschriften gewinnt man den Eindruck, dass das Leben nur noch um Schönheit, Reichtum, Klatsch und Tratsch besteht. Mit anderen Worten, man verliert den Sinn für die Realität.

Alle, die die Demokratie für wichtig erachten, sollten sich deshalb klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennen und nicht in den Chor einstimmen, die fordern der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist insgesamt überflüssig. Mehr Kontrolle, mehr Mitbestimmung und mehr Verantwortung sind viel wichtiger als die Öffentlich-Rechtlichen politisch-ideologisch noch mehr einzuschränken und zu gängeln.

In den Gesetzen und Staatsverträgen ist der Programmauftrag eindeutig geregelt. Es soll Angebote in Hörfunk, Fernsehen und Internet produziert werden, die der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung dienen. Die Programmgrundsätze: Achtung der Menschenwürde, Wahrheit, Objektivität und Überparteilichkeit, Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau etc. sind ebenfalls festgelegt.

Als Konsequenz aus der Affäre um die entlassende RBB-Intendantin Schlesinger muss jetzt eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgen.

Die Gremien, die die Kontrolle ausüben, hier der Rundfunk- und Verwaltungsrat brauchen mehr Einfluss. Deren Mitglieder setzen sich aus Vertretern verschiedener Vereinigungen zusammen, die im jeweiligen Staatsvertrag bzw. Gesetz festgelegt sind. Die Mitglieder sollen einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Dazu gehören: Gewerkschaften, Kirchen Sportverbände, Bildungsverbände, Frauenverbände, Landtagsfraktionen und viele mehr. Die Mitgliedschaft in Rundfunk- und Verwaltungsrat muss ein öffentliches Ehrenamt bleiben.

Entscheidend ist, dass durch die Finanzierung die Kernkompetenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt sind. Er muss dabei auch mit privaten Anbietern mithalten können, damit Wirtschaftsunternehmen nicht mit einem Mal ein Informationsmonopol haben.

Die Demokratie braucht einen schlagkräftigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ohne Bezahlschranken, aber mit qualitativen Angeboten in großer Vielfalt. Wichtige Aufgabe bleibt, der Glaubwürdigkeitsverlust und das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen.

Text: Christine Walther